Dr. med. Ekkehard Schönbrunn: Ein Pionier in der neurowissenschaftlichen Begutachtung
Entwicklung der Gutachtenpraxis
Die Praxis für Neurowissenschaftliche Begutachtung, geleitet von Dr. med. Ekkehard Schönbrunn, ist das Ergebnis einer strategischen Entwicklung, die am 1. Oktober 2018 mit der Ausgliederung aus der früheren Gemeinschaftspraxis Dr. Schönbrunn/S. Müller-Thiel begann. Diese Ausgliederung war ein bedeutender Schritt, um sich weiter zu spezialisieren und die Kapazitäten für Begutachtungen zu erweitern. Die Zusammenführung der Expertise von Dr. Schönbrunn und die Nutzung der Infrastruktur der nervenärztlichen Gemeinschaftspraxis S. Müller-Thiel/Dr. R. Gieß ermöglichen eine hochqualitative Begutachtungsarbeit.
Organisation und Ressourcen
Die Praxis befindet sich in den gleichen Räumen wie die nervenärztliche Gemeinschaftspraxis und profitiert von einer gemeinsamen Nutzung verschiedener Einrichtungen. Zwei teilzeitbeschäftigte Sekretärinnen unterstützen Dr. med. Ekkehard Schönbrunn beim Verfassen der Gutachten, was eine effiziente Arbeitsweise und schnelle Bearbeitung der Aufträge sicherstellt.
Fachliche Expertise von Dr. Schönbrunn
Mit einem beeindruckenden Spektrum an Fachqualifikationen – als Facharzt für Neurologie, Nervenheilkunde (Neurologie und Psychiatrie) und mit Zusatzbezeichnungen in Schlafmedizin, Verkehrsmedizin und medizinischer Begutachtung (BÄK) – ist Dr. Schönbrunn ein Experte auf seinem Gebiet. Die Zertifikate in EEG und EMG von der Deutschen Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und seine Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Neurowissenschaftliche Begutachtung zeugen von seiner anerkannten Fachkompetenz.
Dienstleistungsspektrum der Praxis
Die Praxis bietet Begutachtungen auf den Gebieten der Neurologie, Psychiatrie, Schlafmedizin und Verkehrsmedizin an. Dr. med. Ekkehard Schönbrunn und sein Team sind darauf spezialisiert, Begutachtungen zu einer Vielzahl von Fragestellungen anzubieten, darunter Unfallfolgen, Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit, Grad der Behinderung, Merkzeichen, Fahrtauglichkeit, Behandlungsfehler, Berufskrankheiten, Geschäftsfähigkeit, Testierfähigkeit und vieles mehr.
Auftraggeber und Kooperationen
Die Auftraggeber der Gutachtenpraxis sind vielfältig und umfassen Gerichte, private Versicherungen, Berufsgenossenschaften, die Deutsche Rentenversicherung, Versorgungsämter, Schlichtungsstellen, Krankenkassen und Privatpersonen. Durch Kooperationen mit der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Begutachtung Hildesheim stehen der Praxis erfahrene Gutachter aus anderen Fachbereichen zur Verfügung. Dies ermöglicht eine umfassende Abdeckung von Zusatzgutachten und eine schnelle Verfügbarkeit neuropsychologischer Begutachtungen.
Effizienz und Qualitätssicherung
Die Praxis garantiert eine prompte Bearbeitung von Gutachtenaufträgen, mit schnellen Rückmeldungen an den Auftraggeber bezüglich der Untersuchungstermine und der Gutachtenerstellung. Es wird Wert auf transparente Kommunikation gelegt, sollte es aufgrund von Kapazitätsgrenzen zu Verzögerungen kommen. Die Praxis setzt das Mini-ICF-APP Instrument ein, um Funktionseinschränkungen im Rahmen der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) zu quantifizieren, und ermöglicht Probanden, Feedback durch einen Fragebogen zu geben.
Hinweis zur Praxisleistung
Es ist zu beachten, dass die Praxis ausschließlich Begutachtungen durchführt und keine medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen anbietet.
Kontakt
Für Terminvereinbarungen und weitere Informationen erreichen Sie die Praxis unter 05121 – 39 0 21.
Website
www.neurologische-gutachtenpraxis.de
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